Ein Produkthersteller, dessen Produkt einem Verbraucher - oder in vielen Fällen mehreren Verbrauchern - Schaden zufügt, haftet für die daraus entstehenden Schäden. Nach verschiedenen Haftungstheorien können Opfer von gefährlichen oder fehlerhaften Produkten den Hersteller für ihre Arztrechnungen, entgangenen Löhne, Schmerzen und Leiden oder andere Schäden, die sie erlitten haben, verantwortlich machen.
Wer ist verantwortlich, wenn ein Produkt einen Schaden verursacht?
In den meisten Fällen haftet der Hersteller für Ihre Verletzungen, wenn Sie ein Produkt bestimmungsgemäß verwendet haben und es Ihnen Schaden zugefügt hat.
Abhängig von der Situation gibt es jedoch verschiedene Parteien, die Sie als Beklagte benennen können. Dazu können gehören:
- Vertriebshändler
- Vermarkter
- Verkäufer
- Einzelhändler
- Reparatur- oder Dienstleistungsunternehmen
Welche Theorien gibt es zur Produkthaftung?
Abhängig von der Gesetzgebung Ihres Staates können Sie Produkthaftungsklagen unter verschiedenen Haftungstheorien einreichen.
- Fahrlässigkeit: Bei einer Klage wegen Fahrlässigkeit muss der Geschädigte (Kläger) mehrere wesentliche Elemente nachweisen.
- Der Beklagte schuldete dem Geschädigten eine Sorgfaltspflicht (z.B. sollte der Hersteller ein sicheres Produkt entwickeln).
- Der Beklagte hat gegen diese Pflicht verstoßen (z. B. hat der Hersteller das Produkt nicht getestet).
- Die Verletzung dieser Pflicht hat den Schaden des Geschädigten verursacht (z.B. das Produkt fängt Feuer, wenn es eingeschaltet wird).
- Der Geschädigte erlitt einen tatsächlichen Schaden (z. B. erlitt der Verbraucher Verbrennungen und die daraus resultierenden Arztrechnungen).
- Strict Liability: Bei dieser Theorie muss der Geschädigte im Wesentlichen nicht nachweisen, dass der Hersteller oder Verkäufer des Produkts fahrlässig gehandelt hat, d. h. der Hersteller brauchte den Fehler nicht zu kennen. Stattdessen müssen die Kläger nachweisen:
- Der Kläger hat das Produkt in der vorgesehenen Weise verwendet.
- Das Produkt hat die Verletzungen des Verbrauchers verursacht.
- Das Produkt war im Wesentlichen so, wie es den Hersteller/Verkäufer verließ (d.h. der Geschädigte hat das Produkt nicht verändert)
- Der Geschädigte hatte zum Zeitpunkt des Schadens keine Kenntnis von dem Fehler. Wenn die geschädigte Person von dem Fehler wusste, das Produkt aber weiter benutzte, selbst wenn sie es ordnungsgemäß verwendete, kann der Anspruch verjährt sein.
- Gewährleistungsverletzung: Die Kläger können unter Umständen auf der Grundlage einer ausdrücklichen oder erklärten Garantie oder einer stillschweigenden Übereinkunft darüber, dass das Produkt das tut, wofür es geworben hat, ohne Schaden anzurichten, eine Klage einreichen.
Wichtige Überlegungen bei der Erhebung einer Produkthaftungsklage
Erstens gibt es in jedem Bundesstaat bestimmte Fristen, innerhalb derer ein Geschädigter eine Produkthaftungsklage einreichen kann, die sogenannte Verjährungsfrist. Wenn Sie zu lange warten, kann dies dazu führen, dass Sie die Klage gar nicht einreichen können.
Zweitens: Jeder Fall braucht Beweise. Achten Sie darauf, Beweise zu sammeln und aufzubewahren, z. B. das Produkt selbst, alle Verpackungen oder Warnhinweise, die Sie noch haben, Arztrechnungen und -berichte, Zeugenaussagen und alles andere, was Sie für relevant halten. Ihr Anwalt kann Ihnen helfen, weitere Beweise zu sammeln, die sich möglicherweise im Besitz des Herstellers befinden.
Es ist wichtig, dass Sie sich so bald wie möglich mit einem Anwalt für Produkthaftung in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Beweise sammeln und Ihre Klage ordnungsgemäß und fristgerecht einreichen. Primerus kann Ihnen helfen, einen Produkthaftungsanwalt in Ihrer Nähe zu finden.